Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Frühjahr 2022 beschlossen, den podologischen Heilmittel-Katalog um die Orthonyxiebehandlung zu erweitern. Somit können Sie diese Leistung - bei Inkrafttreten der Änderung der Heilmittel-Richtlinie (voraussichtlich ab 01.07.2022) - mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, wann der Arzt eine podologische Nagelspangenbehandlung verordnen kann und wie der genaue Leistungsumfang aussieht.
Wann kann der Arzt eine Nagelspangenbehandlung verordnen?
Je nach Ausmaß und Schädigung des Gewebes durch einen eingewachsenen Fußnagel wird das Krankheitsbild in Stufe 1 bis 3 eingeordnet. Der Patient kann sich während allen drei Stadien eine Verordnung besorgen.
Was umfasst die Leistung?
Bei der Orthonyxiebehandlung fertigen Sie eine an den Patienten angepasste Nagelspange an, die Fehlstellungen korrigiert und ein weiteres Einwachsen verhindert.
Entsprechend der drei Stadien gibt es verschiedene Zeiträume, in denen die Nagelspange angepasst werden muss:
Hinweis: Sollte es zu einer Entzündung kommen, bleibt die Wundbehandlung im Arbeitsbereich des Arztes. Diese Leistung bleibt nicht abrechnungsfähig.
Ab wann kann die Nagelspangenbehandlung verordnet werden?
Die podologische Nagelspangenbehandlung kann voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 von Ärzten verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss des G-BA keine rechtlichen Einwände hat.
Quelle: Pressemitteilung des G-BA (Stand: 17.02.2022)